Wintersportabteilung der NaturFreunde Bad Staffelstein e.V.

sinnvolle Freizeitgestaltung für jung und alt

CORONA SKIKURS INFORMATIONEN

Schutz- und Hygienekonzept der Schneesportschule NaturFreunde Bad Staffelstein e. V.

Stand 02.02.2021

1. Grundsatz

Sport ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt an der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduzieren das Infektionsrisiko. Es ist unser gemeinsames Ziel, den aktiven Sportbetrieb in einer für die Gesamtsituation verantwortlichen Form zu ermöglichen.

2. Zielsetzung

Wir als Schneesportschule möchten dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie für unsere Vereinsmitglieder möglich sind. Um dies gewährleisten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert werden, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden müssen, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen diesen wunderbaren Sport in der Natur ausüben können. Wir setzen alles daran, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben zu verhindern. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden.

3. Regeln

Jeder Gast kann sich auf unsere Internetseite über dieses Schutzkonzept informieren. Unsere Übungsleiter werden bereits im Rahmen der Vorbereitung auf den Winter über das Hygiene- und Schutzkonzept informiert.

4. Regeln / Empfehlungen für die Anmeldung zu Schneesportangeboten/-kursen

Die Kurse können alle online gebucht werden. Wir verweisen auf die vorrangige online Buchung, zum einen aus Sicht der Kursvorbereitung und zum anderen zur eventuellen Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
Jeder Teilnehmer muss schriftlich seinen aktuellen Gesundheitszustand am ersten Kurstag mit seiner Unterschrift bestätigen. Bei unter 18- jährigen muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Diese Bestätigungen aller Teilnehmer:Innen werden wir bis vier Wochen nach Kursende aufbewahren und anschließend vernichten.
Als allgemeiner Grundsatz gelten für die Teilnehmer die 2G-Regelung mit entsprechenden aktuell geltenden Sonderregelungen für Kinder/schulpflichtige Jugendliche. Ergänzend ist vor Kursbeginn/bei Abfahrt in unserem Beisein ein CoronaSchnelltest gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards durchzuführen oder ein entsprechender gültiger PCR-Test gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards vorzulegen.
Covid-19 Infizierte, Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen, bei wissentlichem Kontakt zu einer Corona positiv testeten Person in den letzten 5 Tagen, Nichtvorliegen eines negativen SARS-CoV-2-Test (z. B. gemeinsamer Schnelltest bei Abfahrt/Kursbeginn) oder PCR-Test, ist eine Kursteilnahme nicht möglich.

5. Regeln bei der Umsetzung von Schneesportkursen

Die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind bei allen Kursen soweit möglich einzuhalten. Der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern kommt eine besondere Bedeutung zu. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das grundsätzliche Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergarten- bzw. Grundschulalter einzufordern. Bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung achten wir auf zurückhaltendes Verhalten.
Sofern der Abstand von 1,5 m nicht mehr eingehalten werden kann, werden unsere Trainer einen Mund-Nasenschutz nutzen (z. B. wenn man einem gestürzten Kind beim Aufstehen oder bei der Ausrüstung helfen muss). Die Hygiene-Regeln wie z.B. regelmäßige Handhygiene mit Flüssigseife sowie das regelmäßige Reinigen von allen benutzen Materialien und Geräten mit Flüssigseife werden selbstverständlich angewendet.
Die Begrüßung erfolgt ohne ein Händeschütteln, also kontaktlos. Sollten insbesondere Kinder die Hilfe des Schneesportlehrers benötigen (Ausrüstung, Schuhe, Bindung, etc.), werden wir darauf achten, dass möglichst kein direkter Blickkontakt besteht. In den Liftanlagen inkl. beim Anstehen gilt die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz (für Kinder ab 6 Jahren) zu tragen.
Wir sorgen dafür, dass nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern in einer Gruppe zusammenfahren (ca. 5 Teilnehmer), damit das Konzept auch bestmöglich umgesetzt werden kann. Beim Anstehen an Liften oder Förderbändern wird soweit möglich auf die Einhaltung des Abstandes geachtet. Das Tragen von Handschuhen ist für alle Teilnehmer wie auch für alle Lehrer-/innen obligatorisch.

6. Organisation und Abwicklung zur Einhaltung des Hygiene- und Schutzkonzeptes

Unsere Trainer kontrollieren die Einhaltung der oben genannten Regeln und werden Gäste und andere Schneesportler im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Teilnehmer oder auch deren Angehörige, die sich permanent den Anweisungen der widersetzen, werden von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesen Fällen nicht.

7. Kenntnis dieser Regeln für Teilnehmer

Die Teilnehmer werden über dieses Schutzkonzept und die geltenden Regeln auf der Internetseite informiert.